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An der Hochschule Flensburg studieren ca. 3.200 Studierende in insgesamt 19 Studiengängen. Die Hochschule verfügt über eine moderne Raum- und Laborinfrastruktur auf einem großzügig ausgestatteten Campus. Durch die Lage an der Ostsee ist die Fördestadt Flensburg ein attraktiver Wohnort und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten.

An der Hochschule Flensburg wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein/e

Elektroniker/in für die Elektrowerkstatt (m/w/d)

auf Dauer in Teilzeit mit 19,35 Wochenstunden gesucht.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:

  • Wartung und Instandhaltung der Labore und der darin enthaltenen (elektrischen) Spezialgeräte für die technischen Fachbereiche Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Maritime Technologien und Energy and Life Science
  • Anfertigung von Komponenten für Laborversuche
  • Unterstützung bei der Durchführung von Reparaturarbeiten im Bereich der elektrischen Haustechnik
  • technische Unterstützung und Anleitung von Studierenden bei Projekt- und Abschlussarbeiten
  • Mitwirkung im handwerklichen Ausbildungsbereich

Das Anforderungsprofil

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen bzw. elektronischen Beruf, idealerweise mit Weiterbildung zum Meister
  • abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung oder die Bereitschaft, diese zu erwerben
  • Erfahrung im Bereich Wartung, Service und Reparatur von elektrischen Geräten
  • Erfahrung im Umgang mit dem PC
  • sehr gute Deutschkenntnisse, vergleichbar mit mind. Niveau B2 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen des Europarates)
  • sicheres Auftreten, ausgeprägtes Qualitätsdenken und selbstständiges Lösen von Problemen

Bei im Ausland erworbenen Abschlüssen ist ein Nachweis über die Anerkennung in Deutschland erforderlich. Bitte reichen Sie diesen zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.

Wir bieten Ihnen

  • eine unbefristete Stelle mit der Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TV-L
  • 30 Tage Erholungsurlaub und bis zu 5 Tage Bildungsurlaub nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein im vollen Kalenderjahr
  • vielfältige, kostenlose interne Weiterbildungsmöglichkeiten durch unser Lern- und Sprachenzentrum (Englisch, Hochschuldidaktik, Schlüsselkompetenzen)
  • vergünstigtes Essen in der Mensa
  • die Nutzung des Sportzentrums zu vergünstigten Konditionen
  • eine interessante, abwechslungsreiche und spannende Tätigkeit auf einem schönen Campus im hohen Norden
  • ein angenehmes Arbeitsklima in familienfreundlicher Umgebung in einem engagierten, kompetenten Team

Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen an der Hochschule fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigungsgruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Beschäftigung ist in Teilzeit mit einem Anteil von 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vorgesehen.

Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und an externe Bewerber/innen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, richten Sie bitte bis zum

14.05.2024
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