An der Hochschule Flensburg studieren ca. 3200 Studierende in insgesamt 22 Studiengängen. Die Hochschule verfügt über eine moderne Raum- und Laborinfrastruktur auf einem großzügig ausgestatteten Campus. Durch die Lage an der Ostsee ist die Fördestadt Flensburg ein attraktiver Wohnort und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Fachbereich Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Maritime Technologien folgende Stelle zu besetzen:
Die Stelle ist dem Maritimen Zentrum der Hochschule Flensburg zugeordnet, das sich über zahlreiche Drittmittelprojekte, aber auch im Bereich von Auftragsforschung und Weiterbildungskursen einen guten wissenschaftlichen Ruf aufgebaut hat. Dazu trägt auch die jährlich ausgerichtete Informationstagung zur Schiffsbetriebsforschung (ISF-Tagung) bei. Zudem verfügt das Maritime Zentrum über ein wertvolles und umfangreiches Netzwerk mit regionalen, bundesweiten und internationalen Partnern aus Industrie und Wissenschaft.
Ihre Aufgaben:
Ihre Kompetenzen und Erfahrungen:
Unsere Wünsche:
Ihre Möglichkeiten:
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH. Danach sind mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Hinzuweisen ist auf die Sonderregelung nach § 61 Absatz 5 Hochschulgesetz SH, der zufolge Professorinnen und Professoren auch ohne Promotion eingestellt werden können, wenn die hervorragende fachbezogene Leistung in der Praxis und die pädagogische Eignung nachgewiesen werden können.
Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor*in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre Partnerin oder Ihren Partner.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis zum
an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Dr. Sven Tode, Postfach 1561, 24905 Flensburg, direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Vorsitzende des Berufungsausschusses, Frau Prof. Dr.-Ing. Wiktoria Vith, per E-Mail unter wiktoria.vith@hs-flensburg.de oder telefonisch unter +49(0) 461/805 1576 gerne zur Verfügung.